Krankenkasse und Sterilisation

 

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Sterilisation?


Bis ins Jahr 2003 wurden die Kosten für die Sterilisation der Frau von den Krankenkassen übernommen. Im Rahmen der Gesundheitsform im Jahr 2004 wurde die generelle Kostenübernahme für die Sterilisation durch die Krankenkasse abgeschafft.Nur in wenigen Fällen macht die gesetzliche Krankenkasse eine Ausnahme. Die Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten für eine Sterilisation durch die Krankenkasse ist im Sozialgesetzbuch § 24b Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation geregelt. Zum Beispiel könnte die Krankenkasse die Kosten für die Sterilisation übernehmen, wenn gefährliche Erbkrankheiten vorliegen, aufgrund derer die Frau keine Kinder bekommen sollte oder die Geburt eines Kindes aufgrund ihres Körperbaus zu gefährlich wäre.
Häufig übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Sterilisation der Frau teilweise oder ganz, wenn der Eingriff direkt nach einem Kaiserschnitt (Sectio) durchgeführt wird. Die Kostenübernahmeregelung bei einer Sterilisation während dem Kaiserschnitt scheint allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse zu variieren. Dementsprechend sollte man vor dem geplanten Kaiserschnitt bei seiner Krankenkasse nachfragen, ob die Kosten für die Sterilisation übernommen werden würden, wenn man den Eingriff in Verbindung mit dem Kaiserschnitt vornehmen lassen würde.